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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


FÜR LIEFERUNG, MONTAGE UND ANGEBOTE DER FA. COPLANING S.ÀR.L.,

1, RUE NICOLAS GLESENER, L-6131 JUNGLINSTER

 

1. Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Lieferungs- und Montageaufträge sowie auf Angebote, auch soweit bei künftigen Vorgängen eine Bezugnahme auf diese nicht mehr ausdrücklich erfolgen sollte. Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Alle unsere Angebote sind freibleibend und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Änderungen und Ergänzungen von Aufträgen gelten nur dann als vereinbart, wenn auch diese von uns schriftlich bestätigt wurden. Durch die Änderung des Auftrages verursachte Kosten trägt der Auftraggeber; ursprüngliche Liefertermine müssen neu vereinbart werden. Änderungen in der Ausführung, Materialwahl und -gestaltung, Profilgestaltung sowie sonstige Änderungen, welche dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns jederzeit vor.

2. Preise

Soweit nichts anderes vereinbart ist verstehen sich alle angegebenen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, die gesondert ausgewiesen wird. Sofern die Montage im Auftrag nicht separat aufgeführt ist, ist diese nicht inbegriffen. Nicht vereinbarte Zusatzleistungen wie Stemm-, Beiputz-, Maler- und Abdichtungsarbeiten sowie die Demontage alter Elemente und die Montage der Fensterbänke sind nicht im Preis enthalten. Zusätzlich vom Auftraggeber gewünschte Arbeiten werden gegen Aufwand berechnet.

3. Gefahrübergang

Der Gefahrübergang erfolgt durch die schriftliche Abnahme der durch uns eingebauten Produkte. Bei Liefer- und Abholaufträgen erfolgt der Gefahrübergang mit der Übernahme der Produkte durch den Auftraggeber. Auch ohne schriftliche Bauabnahme erfolgt der Gefahrübergang, sobald wir unseren Verpflichtungen aus dem jeweiligen Auftrag nachgekommen sind. Eventuelle Beanstandungen von Mängeln oder Transportschäden müssen unverzüglich und längstens innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung der Montagearbeiten erfolgen. Lieferungen sind, auch bei Vorliegen von unwesentlichen Mängeln, vom Auftraggeber unbeschadet seiner Mängelrechte entgegenzunehmen.

4. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises bleiben die Waren unser Eigentum. Bei Nichtzahlung behalten wir uns das Recht zur Zinsforderung ab Fälligkeit sowie zur Abtretung der ausstehenden Forderung an ein Inkassounternehmen vor.

5. Lieferverzug

Sofern keine Fixtermine in der Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt wurden, dienen von uns angegebene Liefertermine oder Lieferzeiten Informationszwecken und sind keine Fixtermine. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger bei uns oder einem Vorlieferanten eintretender unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und von uns nicht zu vertretender Umstände - z.B. Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Unfällen - sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Sollte es uns aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht möglich sein, die Liefer- und Montageleistungen zu erbringen, insbesondere, wenn bauseits erforderliche Vorarbeiten nicht ordnungsgemäß erbracht sind, entfällt hierdurch nicht die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung und Abnahme der Waren und Leistungen. In einem solchen Fall sind wir nach dem schriftlich mitgeteilten erfolglosen Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Lieferungen sowie sich aus dem Verzug ergehenden Zusatzkosten in Rechnung zu stellen. Die Waren sind Maßanfertigungen und sind daher vom Umtausch und von der Rücknahme ausgeschlossen.

6. Vergütung

Der Rechnungsbetrag ist zahlbar nach dem vereinbarten Zahlungsziel bzw. ohne solche Vereinbarung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum. Der Auftraggeber ist nur dann zum Skontoabzug berechtigt, wenn die Zahlung gemäß unserer in der Rechnung ausgewiesenen Skontoregelung erfolgt.

7. Haftung

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, einschließlich unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden an unseren Produkten bzw. mit diesen fest verbundenen Produkten, wenn der Schaden hieran durch unsere Produkte verursacht sein sollte, begrenzt. Schäden, die sich bauseits ergeben bzw. durch Dritte auf der Baustelle verursacht werden, sind von unserer Haftung ausgeschlossen. Der Bauherr verpflichtet sich zur einwandfreien Zwischenlagerung und Behandlung unserer Produkte auf der Baustelle. Vor einer Fenstermontage müssen die Fensterbänke montiert sein. Sofern der Auftraggeber die Montage der Fenster vor Montage der Fensterbänke verlangen sollte, geht das damit verbundene Schadensrisiko auf den Auftraggeber über.

8. Gewährleistung

Für alle Lieferungen und Leistungen verjähren Mängelansprüche in zwei Jahren ab Lieferung, bzw. der Montage. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt (insb. ein 10-jähriger Gewährleitungsanspruch auf fest eingebaute Produkte) bzw. im Falle einer von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig begangenen Pflichtverletzung. Der Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn uns der Auftraggeber auftretende Mängel nicht unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitteilt. Der Gewährleistungsanspruch entfällt weiterhin, wenn der Auftraggeber eingebaute Produkte nicht sachgemäß behandelt oder Änderungen vornehmen lässt oder selbst vornimmt. Außerdem, wenn es aufgrund falscher Lüftung bzw. Nichtbeachtung unserer Lüftungsempfehlungen zu Schäden kommt. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Lieferung oder Montage vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Auftraggeber angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sofern einzelne dieser Regelungen unwirksam sein sollte, so betrifft dies nicht Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Auf alle unsere Verträge sowie auf diese AGBs findet luxemburgisches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Luxemburg-Stadt.

Stand: 1. August 2008